Krankengeld auch bei Kündigung
Wer während einer Krankheit von seinem Arbeitgeber die Kündigung ins Haus bekommt, hat meist in 2 Fällen “Pech”. Er verliert seinen Arbeitsplatz und zeitgleich stellt die Krankenkasse die Zahlung der Lohnfortzahlung ein. Aber jeder sollte wissen: Das ist nicht zulässig. Der Anspruch auf Krankengeld besteht solange, wie der momentane Gesundheitszustand die Beschäftigung in der letzten Tätigkeit nicht zulässt.