Mietvertag: Schlüsselübergabe erst nach Mietzahlung
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Die neue Wohnung ist gefunden und der Vertrag ist unterzeichnet. Also her mit dem Schlüssel. Ganz so einfach ist das nicht, wie das Landesgericht Bonn jetzt erklärte. Der Vermieter kann den Schlüssel für die neue Wohnung bis zur ersten Zahlung der Miete einbehalten.
Der Mieter sei nicht unangemessen benachteilig, wenn er noch am ersten Tag des Monats und vor der Wohnungsübergabe die erste Mietzahlung leisten muss. Das Interesse des Vermieters, seine Wohnnung einem zahlungswilligen Mieter zu übergeben, überwiege in diesem Falle. AZ: 6T25/09 (tg)

